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Verkehrsabsetzbetrag
• Die Aufwendungen für täglich zurückgelegte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale abgegolten. Solcherart kommt es auf die konkreten den Steuerpflichtigen im Einzelfall treffenden Kosten zur Erreichung der Arbeitsstätte nicht an. Auch stellt die Bestimmung nicht darauf ab, ob das private Kfz dem Steuerpflichtigen zudem als Arbeitsmittel dient. - (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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