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Interessentenbeitrag Slbg.
• Die Zulässigkeit der Vorschreibung eines Interessentenbeitrages gegenüber einem Rechtsnachfolger im Grundeigentum im Sinne des § 1 Abs. 3 Sbg. Interessentenbeiträgegesetz (IBG) hängt davon ab, dass dieser nach dem Sbg. IBG Schuldner des Interessentenbeitrages ist. - (§ 1 Abs. 3 Sbg. IBG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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