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SWK 15, 20. Mai 2009, Seite T 135

Zur Diskussion um die Reichensteuer

Reformierung der Steuern auf Vermögen und auf Erträge aus Vermögen?

Karl-Werner Fellner

Als Auswirkung der herrschenden Finanzkrise, die einen erhöhten Finanzbedarf des Staates nach sich ziehen wird, wird unüberhörbar gefordert, dass Vermögende für die Folgen der Krise bezahlen sollen. Zu den in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschlägen sollen im Folgenden ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige Gedanken entwickelt werden.

1. Steuern vom Vermögen

Wie im diesbezüglichen Vorbild Deutschland war die in Österreich geltende Vermögensteuer als eine Sollertragsteuer gedacht. Das BVerfG stellte auf die "Ertragsfähigkeit" des Vermögens ab und verlangte, dass die Substanz des Eigentums gewahrt bleibe. Die Vermögensteuer dürfe nur so bemessen werden, dass sie in ihrem Zusammenwirken mit den sonstigen Steuerbelastungen die Substanz des Vermögens, den Vermögensstamm, unberührt lässt und aus den üblicherweise zu erwartenden möglichen Erträgen (Sollerträgen) bezahlt werden kann. Andernfalls führe eine Vermögensbesteuerung im Ergebnis zu einer schrittweisen Konfiskation, die den Steuerpflichtigen dadurch übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen würde.

Tatsächlich war die österreichische Vermögensteuer aber eine Substanzsteuer, die keine Rücksicht...

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