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Haftung: Zwangsversteigerungsverfahren
• Die im Zwangsversteigerungsverfahren aufgrund der Veräußerung anfallende Umsatzsteuer gehört nicht zu den Abgaben mit Vorzugsrecht, weshalb - außerhalb eines Insolvenzverfahrens - keine Möglichkeit besteht, diese vorweg aus der Verteilungsmasse zu beanspruchen. Eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers liegt im Hinblick auf eine Haftung gem. § 9 BAO nicht vor. - (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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