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Bescheidadressat: Konkurseröffnung
• Ergeht nach der Konkurseröffnung ein Umsatzsteuerbescheid nicht an den Masseverwalter, sondern an die Gemeinschuldnerin, kann diese Abgabenfestsetzung keine Rechtswirksamkeit erlangen. - (§ 292 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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