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EuGH: Versicherungsprämien
• Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf inländische Versicherungsprämien verstößt gegen Gemeinschaftsrecht
Das Königreich Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 39 EG, 43 EG und 49 EG verstoßen, dass es eine Lebensversicherungs- und Altersversorgungsregelung erlassen und in Kraft gelassen hat, nach der das Recht, Beiträge abzuziehen, und das Recht, sie unberücksichtigt zu lassen, nur für Beitragszahlungen im Rahmen von Verträgen gewährt werden, die mit Rentenversicherungsträgern mit Sitz in Dänemark geschlossen wurden, während für Beitragszahlungen im Rahmen von Verträgen, die mit Rentenversicherungsträgern mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten geschlossen wurden, keine solche Steuererleichterung gewährt wird.
(, Kommission/Dänemark, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Die Kommission war der Ansicht, dass das Königreich Dänemark gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG verstoßen hat, indem es eine Regelung über Lebensversicherungen und Altersversorgung eingeführt und in Kraft gelassen hat, nach der das Recht, Beiträge abzuziehen, und das Recht, vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge im Rahmen des Einkommen...