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Gerichtsgebühren: Befreiung
• Zufolge der Sonderbestimmung des § 2 Z 4 zweiter Fall GGG über die Entstehung des Anspruches des Bundes auf die Eintragungsgebühr in diesem Zeitpunkt musste auch die in der Vorlage des amtlichen Formulars gemäß § 4 Abs. 3 NeuFöG beim Grundbuchsgericht gelegene Voraussetzung für die Gebührenbefreiung bereits erfüllt sein. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof in seinen (jeweils Firmenbucheintragungen betreffenden) Erkenntnissen vom , 2000/16/0763, und vom , 2000/16/0362, unmissverständlich klarstellt. - (§ 4 Abs. 3 NeuFöG), (Abweisung)
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