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Fleischuntersuchungsgebühren Stmk.
• Eine "nachträgliche Mängelbehandlung" durch den Abgabepflichtigen, wie sie als Korrektur einer Selbstbemessung in § 153 Abs. 2 letzter Satz Stmk. LAO vorgesehen ist, kommt bei S. R 12Fleischuntersuchungsgebühren, die ja nicht vom Abgabepflichtigen bemessen werden, keinesfalls in Betracht. - (§ 3 Abs. 2 Stmk. Fleischuntersuchungsgebührengesetz), (Abweisung)
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