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SWK 6, 15. Februar 2009, Seite R 11
Parkgebühr Sbg.
• Im Zusammenhang mit der Vorschreibung einer Parkgebühr ist, wenn der Lenker nicht bekannt ist, zunächst eine Lenkerauskunft einzuholen. - (§ 5 Sbg. Parkgebührengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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