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Die wichtigsten Aussagen im neuen Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2008
Neben der laufenden Wartung aufgrund von Gesetzesänderungen und neuer Judikatur wird auch zu zahlreichen bisher ungeklärten Fragen Stellung genommen
Mit , BMF-010219/0458-VI/4/2008, wurden die seit dem letzten Wartungserlass erfolgten gesetzlichen Änderungen und die Änderungen aufgrund der EuGH- und VwGH-Judikatur in die UStR 2000 eingearbeitet. Weiters wurde zu zahlreichen Auslegungsfragen Stellung genommen. Im Folgenden werden wichtige Aussagen des umfangreichen Wartungserlasses kurz dargestellt und erforderlichenfalls durch Beispiele verdeutlicht. Den kompletten Text des UStR-Wartungserlasses 2008 finden Sie unter http://www.lindeonline.at/plink/ str/ustrwe2008.html
1. Zu Rz. 8 (Fälle zum Leistungsaustausch)
Die Rz. 8 der UStR 2000 wurde um die Aussage ergänzt, dass Zahlungen von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds an freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl. Nr. 324/1977, nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
2. Zu Rz. 184 (Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH)
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, gegen dessen Willen aufgrund der Höhe seines Geschäftsanteiles (50 % oder mehr) oder aufgrund gesellschaftsrechtlicher Sonderbestimmungen (Sperrminorität) Gesellschafterbeschlüsse nicht zustande kommen können, hat unverändert das Wahlrecht, seine Umsätze unte...