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Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen ins Ausland
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
Fließen Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen über die Grenze, ist nicht nur deren steuerliche Behandlung im ausländischen Ansässigkeitsstaat des Begünstigten, sondern auch die abkommensrechtliche Qualifikation zu hinterfragen.
1. Zuwendungen von Privatstiftungen
Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich dem 25%igen KESt-Abzug mit Endbesteuerungswirkung. Steuerneutralität besteht neuerdings jedoch bei Zuwendung der (jüngst) gestifteten Substanz selbst ("Substanzauszahlung").
Im Abkommensrecht existiert in der Regel keine spezifische Verteilungsnorm für Zuwendungen von Privatstiftungen. Entsprechend werden diese in der überwiegenden Zahl der Fälle durch Art. 21 OECD-MA 2008 ("Andere Einkünfte") aufgefangen. Dadurch wird der österreichische Besteuerungsanspruch in vielen Fällen zur Gänze beschränkt, doch lassen einige DBA das österreichische Besteuerungsrecht davon abweichend völlig unangetastet. Soweit aber abkommensrechtliche "Dividenden" (Art. 10 OECD-MA 2008) vorliegen, ist der KESt-Abzug letztlich mit dem DBA-Quellensteuersatz für Portfoliodividenden (d. h. - je nach DBA - mi...