Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 9, September 2019, Seite 617

Finale Veröffentlichung der NIS-Verordnung

Am wurde die Netz- und Informationssystemsicherheitsverordnung (NISV) erlassen. Sie konkretisiert das im Dezember 2018 kundgemachte Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) in Bezug auf die Festlegung weiterführender Bestimmungen für Betreiber wesentlicher Dienste, zu Sicherheitsvorfällen und zu Sicherheitsvorkehrungen.

1. Wesentliche Dienste und Sicherheitsvorfälle

Die NISV spezifiziert die Anforderungen an die vom Anwendungsbereich des NISG betroffenen Sektoren (u.a. Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen) und legt sektorspezifische Schwellenwerte fest, die für eine Einstufung als Betreiber wesentlicher Dienste i.S.d. NISG ausschlaggebend sind.

Als Betreiber wesentlicher Dienste im Sektor Bankwesen kommen gem. NISV nur CRR-Kreditinstitute bzw. übergeordnete Kreditinstitute oder Zentralorganisationen von Kreditinstitute-Verbünden mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro in Frage. Darüber hinaus stellt die NISV klar, dass aufgrund ihrer Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs insbesondere der Betrieb von Systemen zur Erbringung von Zahlungsdiensten (u.a. Ermöglichung von Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Aus...

Daten werden geladen...