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SWK 6, 15. Februar 2009, Seite T 26

Verschrottungs-/Umweltprämie für Fahrzeugtausch (VU-Prämiengesetz)

Das BMF hat am den Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem eine Verschrottungs-/ Umweltprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wird (VU-Prämiengesetz), zur Begutachtung versendet. Um die von der ungünstigen Konjunkturentwicklung besonders stark betroffene Fahrzeugbranche zu unterstützen und andererseits umweltschädliche alte Autos durch neue umweltfreundliche zu ersetzen, soll eine befristete Verschrottungs-/ Umweltprämie für Altautos eingeführt werden, wenn an Stelle des Altautos ein neues angeschafft wird, das modernen Umweltstandards entspricht. Die Verschrottungs-/ Umweltprämie soll ausbezahlt werden, wenn eine Privatperson, auf die ein über dreizehn Jahre altes fahrtüchtiges Auto seit mindestens einem Jahr zugelassen war, dieses alte Fahrzeug verschrotten lässt und statt dessen ein neues Fahrzeug anschafft. Die Verschrottungs-/Umweltprämie in Höhe von 1.500 Euro wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Fahrzeughandel aufgebracht werden. Der Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen und über die Verschrottung sind vom Fahrzeughandel bzw. von den Shredderanlagen zu erbringen. Die für die Auszahlung notwendigen Daten werden über FinanzOnline an den Bund übermittelt; die gesamte ...

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