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SWK 6, 15. Februar 2009, Seite T 26

Das geplante Konjunkturpaket 2009

Das BMF hat am ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Konjunkturpaket 2009 -, zur Begutachtung versendet. Zur Unterstützung von Investitionen soll für körperliche Anlagegüter, die im Kalenderjahr 2009 oder 2010 angeschafft oder hergestellt werden, die Möglichkeit zur Vornahme einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung bestehen. Für Grund und Boden und für Gebäude sowie für Mieterinvestitionen steht keine vorzeitige Absetzung für Abnutzung zu. Bei Pkws und Kombis soll nur bei Nutzung als Fahrschulkraftfahrzeuge oder für Zwecke der gewerblichen Personenbeförderung die Möglichkeit einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung bestehen. Weiters sind Luftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter, die von einem beherrschenden Unternehmen erworben werden, von der vorzeitigen Absetzung für Abnutzung ausgeschlossen. Dieser Katalog ist mit jenem des § 10 Abs. 4 EStG, der festlegt, welche Wirtschaftsgüter für Zwecke des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags in Frage kommen, weitgehend deckungsgleich. Allerdings steht die vorzeitige Absetzung für Abnutzung auch für Wirtschaftsgüter zu, für die der Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 4 oder Z 4b EStG oder die Forschungsprämie gemäß § 108c EStG in Anspruch genommen wurde. ...

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