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Die Einbeziehung von Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss
Zur Auslegung der Konsolidierungswahlrechte des § 249 UGB durch den OGH
Der OGH befasst sich im Urteil vom , 6 Ob 157/08v, mit der Frage der Auslegung der Konsolidierungswahlrechte bei a) erheblicher und dauernder Beschränkung der Ausübung der Rechteoder b) unverhältnismäßiger Verzögerung oder unverhältnismäßigen Kostenbzw. wegen c) untergeordneter Bedeutung für die Vermögens,- Finanz- und Ertragslage (Unwesentlichkeit).Weiters verlangt § 249 Abs. 3 UGB Anhangsangaben zur Inanspruchnahme und Begründung des Wahlrechts. Bislang fehlte es an einer Rechtsprechung des OGH zu diesem Thema.
1. Sachverhalt
In den Jahren 1999 bis zum Geschäftsjahr 2003 waren jährlich Konzernabschlüsse eingereicht worden, wobei der Konsolidierungskreis seit 1999 neben der beschwerdeführenden Gesellschaft (als Mutterunternehmen) selbst nur mehr die K-Kft. mit Sitz in Ungarn umfasste. Auch im Anhang zum Jahresabschluss des Geschäftsjahrs 2004 ist dieses 100%ige Tochterunterunternehmen als vollkonsolidiertes Unternehmen angeführt; ein Verzicht auf dessen Einbeziehung ist weder angegeben noch begründet. Die Beurteilung des ungarischen Tochterunternehmens wurde vom Vorstand für die Jahre 1999 bis 2003 nicht bestritten. Zum Stichtag reichte die Gesellschaft keinen Konzernabschluss ein. Es ist weiters ...