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Kein Gestaltungsmissbrauch bei Zwischenschaltung einer GmbH
Die Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine von den Gesellschaftern der GmbH neu gegründete beteiligungsidentische GmbH ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil die Anteile zu einem Zeitpunkt verkauft wurden, als die Veräußerung (in der BRD mit dem vollen Steuersatz) nicht begünstigt wurde, oder weil sich die Tätigkeit der neu gegründeten GmbH nur auf das Halten der veräußerten Anteile beschränkte. Der BFH betont, dass ein Gestaltungsmissbrauch regelmäßig nicht gegeben ist, wenn der Steuerpflichtige - aus welchen Gründen auch immer - auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht (BFH , IX R 77/06, BB 2008, 2612).