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Kommission schlägt Abschaffung der Rechnungslegungspflicht für Kleinstunternehmen vor
Die Europäische Kommission hat am einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf Kleinstunternehmen vorgelegt. Dieser Vorschlag soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die kleinsten Gesellschaften in der EU von den Anforderungen dieser Richtlinie auszunehmen. Wenn die Mitgliedstaaten dies umsetzen, könnte jedes Kleinstunternehmen nach groben Schätzungen jährlich durchschnittlich bis zu 1.200 Euro einsparen. Als Kleinstunternehmen gelten solche Gesellschaften, die zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme: 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse: 1.000.000 Euro und durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr.