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Liebhaberei bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
BFH: Miteinbeziehung von Ruhegenüssen und Hinterbliebenenversorgung
Nach Ansicht des BFHkann die Einkunftserzielungsabsicht auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit fehlen und somit einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegen. Die für die Überschusserzielungsabsicht heranzuziehende Beurteilungseinheit ist das einzelne Dienstverhältnis. Fiktive weitere Einkünfte aus anderen Beschäftigungsverhältnissen, die sich im Anschluss an das Dienstverhältnis ergeben könnten, sind für die Totalüberschussprognose somit nicht zu berücksichtigen. In diese Prognose sind auch das zu erwartende Ruhegehalt des Steuerpflichtigen und eine etwaige Hinterbliebenenversorgung seines Ehegatten einzubeziehen.
1. Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger machte vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Das damit im Zusammenhang stehende angestrebte Dienstverhältnis erlangte er jedoch nicht, sodass Finanzamt und auch Finanzgericht von Liebhaberei ausgingen. Dagegen erhob der Steuerpflichtige Klage an den BFH.
2. Rechtsansicht des BFH
2.1. Möglichkeit von Liebhaberei bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit kann es an der Einkunftserzielungsabsicht fehlen und daher e...