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Neuregelung der Kurzarbeit beschlossen
In der Plenarsitzung des Nationalrats am ist das Beschäftigungsförderungsgesetz beschlossen worden, das eine Neuregelung der Kurzarbeit auch in Verbindung mit überbetrieblich verwertbaren Qualifizierungsmaßnahmen und eine Erweiterung der Arbeitsstiftungen vorsieht: Die Neuregelung der Kurzarbeitsbeihilfen ermöglicht eine größere Flexibilität und eine stärkere Einbindung der Arbeitsmarktpartner im Rahmen der Richtlinienerstellung im AMS. In der Richtlinie können insbesondere eine längere Höchstdauer der Kurzarbeit (bis zu 18 Monate), flexiblere Regelungen hinsichtlich des Durchrechnungszeitraums und der erforderlichen Mindestarbeitszeit bzw. des zulässigen Arbeitszeitausfalls sowie Regelungen betreffend die Kombinierbarkeit verschiedener Beihilfen vorgesehen werden. In Katastrophenfällen können Kurzarbeitsbeihilfen künftig auch ohne Vereinbarung der Sozialpartner gewährt werden. Die Einrichtung von Arbeitsstiftungen durch Gebietskörperschaften oder andere geeignete Träger wird nicht erst bei Vorliegen eines Insolvenztatbestands ermöglicht, sondern auch im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten in bestimmten Wirtschaftszweigen. In der März-Ausgabe von PV-Info berichtet Hannelore Ortn...