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Betriebsaufgabe
• Im Rahmen des Gesamtbildes der Verhältnisse mit zu berücksichtigende Indizien für das Vorliegen einer Betriebsaufgabe können u. a. das Zurücklegen der Gewerbeberechtigung, ein hohes Alter des Verpächters sowie die Veräußerung statt Verpachtung der Geschäftseinrichtung an den Pächter sein. - (§ 24 EStG 1988), (Abweisung)
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