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Vermittlungsleistungen
• Leistet die Versicherungsgesellschaft für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen ihr und dem Hausverwalter als Versicherungsnehmer "Provisionen", hat sie damit aber keine eigenständigen Vermittlungsleistungen abgegolten. Die an einen Versicherungsnehmer gezahlten "Provisionen" können keine Leistungsentgelte darstellen; ihnen kommt daher der Charakter von Prämiennachlässen oder Prämienrückzahlungen zu. Allein der Abschluss eines Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer stellt keine Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 dar, und dieser Vorgang erfüllt auch keinen Umsatzsteuertatbestand. - (§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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