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SWK 16, 1. Juni 2009, Seite R 40
Rechnungsberichtigung
• Eine in späteren Jahren erfolgte Rechnungsberichtigung oder Ergänzung mangelhafter Rechnungen kann einen Vorsteuerabzug für die Vorjahre nicht mehr begründen. - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Abweisung)
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