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Option zur Umsatzsteuerpflicht
• § 6 Abs. 3 UStG 1994 räumt dem Unternehmer die Möglichkeit einer Erklärung auf Verzicht der Steuerbefreiung ein und bindet den Unternehmer an diesen Verzicht bis zu einem Widerruf nach einer Mindestfrist. Endet das Unternehmen (und geht damit die Unternehmereigenschaft verloren), so erlöschen damit auch die in § 6 Abs. 3 UStG 1994 festgelegten Folgen. Dies trifft etwa zu, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit endgültig eingestellt hat. Wird danach später eine unternehmerische Tätigkeit vom früheren Unternehmer (wieder) aufgenommen, so leben die mit der vorangegangenen Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit erloschenen Folgen nicht auf, weshalb der (neue) Unternehmer gegebenenfalls (neuerlich) die Erklärung nach § 6 Abs. 3 UStG 1994 abzugeben hätte. - (§ 6 Abs. 3 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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