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Investitionsfreibetrag
• Nach § 10 Abs. 9 EStG 1988 war der Investitionsfreibetrag gewinnerhöhend aufzulösen, wenn Wirtschaftsgüter, für die er gewinnmindernd oder durch bestimmungsgemäße Verwendung einer Investitionsrücklage geltend gemacht worden ist, vor Ablauf der Frist von vier Wirtschaftsjahren aus dem Betriebsvermögen ausschieden oder in eine ausländische Betriebsstätte verbracht wurden. - (§ 10 Abs. 9 EStG 1980), (Abweisung)
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