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Probleme im Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern
Zwei Praxisfälle zum Übergang der Zuständigkeit
Zweifellos gibt es im Abgabenverfahrensrecht spannendere Themen als jenes der Zuständigkeit. Doch selbst absolut "wasserdichte" materiellrechtliche Feststellungen der Abgabenbehörden sind wertlos, wenn sie von unzuständigen Organen getroffen werden. Mehrere Finanzämter und auch der UFS hatten sich in letzter Zeit mit der Frage des Übergangs der Zuständigkeit zu befassen. Nur exemplarisch seien zwei dieser Fälle herausgegriffen.
1. Fall 1: Wechsel des Wohnsitzes
1.1. Sachverhalt
Eine Abgabepflichtige reichte ihre Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 per FinanzOnline ein. Das Finanzamt A erließ in der Folge den Einkommensteuerbescheid 2007 und stellte ihn an die im Bereich des Finanzamtes B liegende Adresse der Abgabepflichtigen zu.
S. S 528Da die Abgabepflichtige, die bereits vor Einreichung ihrer Einkommensteuererklärung in den Bereich des Finanzamtes B übersiedelt war, mit den sich aus dem Bescheid ergebenden Abweichungen von ihrer Abgabenerklärung nicht einverstanden war, erhob sie gegen den Bescheid rechtzeitig Berufung, diesmal jedoch nicht über FinanzOnline, sondern in Papierform. Erst jetzt stellte das Finanzamt A anhand des Briefkopfes fest, dass die ...