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SWK 29, 10. Oktober 2009, Seite R 64
Gebühren: Vertragsinhalt
• Nach ständiger hg. Rechtsprechung ist nie die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern stets der Vertragsinhalt maßgeblich. - (§ 15 GebG), (Abweisung)
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