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SWK 29, 10. Oktober 2009, Seite R 64
KG: Steuerrechtssubjekt
• Dienstgeber kann auch eine Kommanditgesellschaft sein. Die Kommanditgesellschaft ist hinsichtlich der Dienstgeberabgabe ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuerrechtssubjekt. - (§ 211 Wr. AO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
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