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Vermittlung von Wertpapiergeschäften
Vermittlung von Wertpapiergeschäften (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. i UStG)
Nach dieser Bestimmung sind die Leistungen im Rahmen des Investmentgeschäfts sowie die Verwaltung von Kapitalanlagefonds und von Beteiligungen im Rahmen des Kapitalfinanzierungsgeschäftes befreit. Dies gilt aber auch für Unternehmen, die als Subunternehmer für eine Finanzdienstleistungs-AG Investmentfondsanteile vermitteln ().