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Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 25 EStG)
Gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 (BGBl. Nr. 400/1988 i. d. F. BGBl. I Nr. 84/2002) sind rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge bei Vorliegen von nichtselbständigen Einkünften zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu zählen. Da die rückgezahlten Sozialversicherungsbeiträge kraft gesetzlicher Regelung zu nichtselbständigen Einkünften führen, sind die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge im Ausmaß der Rückzahlung als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften abzuziehen ().