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Abzugsfähigkeit eines teuren Arbeitsmittels
Abzugsfähigkeit eines teuren Arbeitsmittels (§ 20 Abs. 1 Z 2 EStG)
Die Angemessenheitsprüfung des § 20 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 betrifft lediglich die im Gesetz taxativ aufgezählten Wirtschaftsgüter und kann nicht auf andere Wirtschaftsgüter (insbesondere Arbeitsmittel) ausgedehnt werden, auch wenn diese als hochpreisig einzustufen sind. Damit ist die Anschaffung einer Montblanc-Füllfeder um 380 Euro anzuerkennen (; siehe dazu auch Kuprian, UFSjournal 2009, 299).