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EuGH: Kapitalverkehrsfreiheit: Doppelbesteuerung
• Kapitalverkehrsfreiheit: Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Grundfreiheiten nicht geboten
Art. 73b Abs. 1 EGV (jetzt Art. 56 Abs. 1 EG) steht dem Recht eines Mitgliedstaats wie dem belgischen Steuerrecht nicht entgegen, das im Rahmen der Einkommensteuer die Dividenden im Gebiet dieses Staates ansässiger Gesellschaften und die Dividenden in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Gesellschaften einem gleichen einheitlichen Steuersatz unterwirft, ohne eine Anrechnung der im Wege der Quellensteuer in diesem anderen Mitgliedstaat erhobenen Steuer vorzusehen.
(, Kerckhaert-Morres, Vorabentscheidungsersuchen der belgischen Rechtbank van eerste aanleg te Gent)
Anmerkung: Nach belgischem Recht wird auch bei Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens, das zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer verpflichtet, die ausländische Quellensteuer lediglich zum Abzug zugelassen, jedoch keine Steuergutschrift gewährt. Dies hat zur Konsequenz, dass nationale und grenzüberschreitende Dividenden von Belgien zwar prinzipiell gleich besteuert werden, auf ausländische Dividenden aber insgesamt eine höhere Steuerbelastung anfällt, da trotz dieser formellen Gleichbehandlun...