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ÖBA 7, Juli 2019, Seite 474

FMA veröffentlicht finales Rundschreiben „Meldepflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“

Am veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ihr finales Rundschreiben zum Thema Transaction Monitoring. Darin erläutert die FMA die sich aus § 16 Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) ergebenden Meldepflichten im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Im Vergleich zum Verordnungsentwurf vom wurden einige inhaltliche Entschärfungen und Klarstellungen vorgenommen.

So wird in Rz. 16 konkretisiert, dass sämtliche Handlungen (vom Erkennen der Auffälligkeit bis hin zu einer möglichen Plausibilisierung oder der Erstattung einer Verdachtsmeldung) nachvollziehbar und in einem im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalles verhältnismäßigen Ausmaß zu dokumentieren sind. Die Art und Weise der Dokumentation obliegt dabei aber dem Verpflichteten.

In Rz. 20 wird klargestellt, dass Verdachtsmeldungen ehestmöglich – nach Möglichkeit am selben Tag, jedenfalls jedoch innerhalb von wenigen Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, in dem sich die Kenntnis, der Verdacht oder der berechtigte Grund zur Annahme manifestiert hat – zu erstatten sind.

Die neu eingefügte Rz. 90 bestimmt, dass wenn bei Vorliegen einer Korrespondenzbankbeziehung eine Verdac...

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