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Steuerfreie Überstundenzuschläge ab 1. 1. 2009
Voraussetzungen und Probleme
Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 Euro monatlich, sind gem. § 68 Abs. 2 EStG steuerfrei.Der folgende Beitrag stellt die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung kurz dar und geht danach auf einige ausgewählte Problemstellungen dazu ein.
1. Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung
1.1. Vorliegen eines Überstundenzuschlages
Der Begriff des Überstundenzuschlages baut auf der Definition der Überstunde auf. Als Überstunde gilt gem. § 68 Abs. 4 EStG jede über die Normalarbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunde.
Als Normalarbeitszeit gilt dabei jene Arbeitszeit,
• die durch eine lohngestaltende Vorschrift i. S. d. Z 1 bis 6 festgesetzt wird oder
• die innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern allgemein übliche Arbeitszeit,
- die 40 Stunden in der Woche übersteigt oder
- durch die die Tagesarbeitszeit überschritten wird, die sich aufgrund der Verteilung einer mindestens 40-stündigen wöchentlichen Normalarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage ergibt.
Überstundenzuschläge sind die durch die oben erwähnten lohngestaltenden Vorschriften (für die Leistung von Überstunden) festgelegten Zuschläge ode...