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Abrechnung mittels Gutschrift
• Ob zwischen dem Aussteller und dem Empfänger einer Gutschrift Einverständnis über diese Form der Abrechnung im Sinne des § 11 Abs. 8 Z 2 UStG 1994 bestanden hat, ist eine von der Abgabenbehörde in Wahrnehmung von Recht und Pflicht zur freien Beweiswürdigung nach § 167 Abs. 2 BAO zu beantwortende Beweisfrage. - (§ 11 Abs. 8 Z 2 UStG 1994), (Abweisung)
(, 0273)