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SWK 19, 1. Juli 2009, Seite S 590

Erfordert § 108e EStG (Investitionszuwachsprämie) wirklich eine Behaltefrist?

Eintritt eines Wertverzehrs ist entscheidend

Thomas Kühbacher

Noch Jahre nach dem Auslaufen der Begünstigung beschäftigt § 108e EStG die Abgabenbehörden. Unklarheit herrscht vor allem darüber, ob der Bestimmung eine Behaltefrist zu entnehmen ist, von deren Erfüllung die Erlangung der Prämie abhängig gemacht wird. Nach Ansicht des BMF wäre diese Frage eindeutig zu bejahen; mittlerweile liegt eine weitere aktuelle Entscheidung des UFSvor, die zum gegenteiligen Schluss kommt. Das Finanzamt hat erwartungsgemäß Amtsbeschwerde beim VwGH eingebracht.

1. Rechtliche Ausgangssituation

Die Investitionszuwachsprämie wurde im Jahr 2002 durch das HWG 2002 ins EStG eingefügt und zielte als primäre Investitionsförderung darauf ab, eine "Mehrung" des Investitionsvolumens der Jahre 2002 bis 2004 im Verhältnis zum durchschnittlichen Investitionsaufwand der jeweils drei vorangegangenen Wirtschaftsjahre steuerlich zu begünstigen. Voraussetzung für die Gewährung der Prämie war, dass es sich bei den angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern um ungebrauchtes, körperliches und abnutzbares Anlagevermögen handelte, das in einer inländischen Betriebsstätte zum Einsatz kam (§ 108e Abs. 2 EStG). Darüber hinaus forderte die Regelung in Abs. 1 leg. cit. eine Absetzung der Anschaffungs- oder Herstell...

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