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Und er bewegt sich doch ...
Dr. Peter Pülzl aus Innsbruck schreibt uns:
"Mit einer in parlamentarischer Behandlung befindlichen ASVG-Novelle (RV 197 BlgNR 24. GP, 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009) will der Sozialversicherungsgesetzgeber die bisherige Beitragsfreiheit von Freitabak, Freizigaretten und Freizigarren an Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in tabakverarbeitenden Betrieben aus gesundheitspolitischen Gründen streichen (zur geltenden Rechtslage siehe § 49 Abs. 3 Z 15 ASVG i. d. F. BGBl. I Nr. 45/2007). Aus den Blickwinkeln des Gleichheitssatzes und der in Österreich völlig unterbelichteten Suchtmittelprävention erweist sich diese Maßnahme als Schritt in die richtige Richtung, wenngleich z. B. der Haustrunk im Brauereigewerbe unverändert beitragsfrei bezogen werden können soll. Während ausgewählte Dienstnehmer Zigaretten also künftig nicht mehr beitrags-, sondern nur noch steuerfrei konsumieren können werden (umgekehrt im Übrigen die Gesetzeslage bei der Freimilch in milchverarbeitenden Betrieben), bleibt die "uralte Befreiungstradition" beim Bier bis auf Weiteres in rechtsübergreifender Weise aufrecht (vgl. bereits Pülzl, SWK-Heft 17/2005, T 72, m. w. H.). Das kurzzeitige und unverhoffte Erwachen des Sozialversicherungsges...