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SWK 23, 15. August 2009, Seite W 95

Das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009

Novelle der Antikorruptionsstrafbestimmungen bringt mehr Rechtssicherheit

Artur Schuschnigg

Mit dem Beschluss über die neuen Bestimmungen des Antikorruptionsstrafrechts im öffentlichen Bereich hat der Gesetzgeber einer weitverbreiteten Rechtsunsicherheit Rechnung getragen und die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB) wesentlich präzisiert.

1. Strafrecht polarisiert

Selten hat eine Novelle zum StGB derart kontroverse Reaktionen ausgelöst, wie das sog. Antikorruptionsgesetz. Nach einer Schrecksekunde setzte anhaltende öffentliche Kritik ein. Den einen gingen die Bestimmungen zu wenig weit, den anderen zu weit. Unisono wurde kritisiert, dass diese Korruptionsbestimmungen zu unbestimmt seien.

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) schickte mit einen Ministerialentwurf über die Novelle zur Begutachtung aus. Aufgrund zahlreicher Stellungnahmen passierte den Justizausschuss ein in wesentlichen Teilen geänderter Gesetzesvorschlag. Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom die Novelle des Korruptionsstrafrechts beschlossen. Das BMJ hat angekündigt, dass es zu diesem Gesetz sehr umfassende Erläuterungen geben werde.

2. Amtsträger (§ 74 Abs. 1 Z 4a StGB)

Der Amtsträgerbegriff war im Bereich der drei Staatsgewalten Gesetzgebung, Vollziehung und Justiz aufgrund der Judikatur relativ klar. Größte Verunsicherungen ergaben sich aus...

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