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Sachbezug oder familienhafte Leistung
Sachbezug oder familienhafte Leistung (§§ 15, 20 EStG)
Ein Vorteil wird für ein Dienstverhältnis nur dann gewährt, wenn die Zuwendung durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Zuwendungen an nahe Angehörige, die auch Dienstnehmer sind, können je nach Gesamtbild der Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis oder mit der familienhaften Stellung stehen (-G/08).