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Pensionsrückstellung für Werkleistungen
Pensionsrückstellung für Werkleistungen (§ 14 Abs. 7 EStG)
Die zu 75 % beteiligte Gesellschafterin war für ihre Gesellschaft einerseits im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für das Rechnungswesen der GmbH zuständig und erzielte darüber hinaus Provisionen für Vermittlungsleistungen von ihrer GmbH. Damit erzielte sie sonstige selbständige Einkünfte und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Pensionsrückstellung wurde für die Summe beider Tätigkeiten gebildet. Mit dem Abstellen auf "Arbeits- und Werkleistungen" in § 14 Abs. 7 Z 3 EStG bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass sowohl die Fälle von Pensionszusagen aufgrund von Leistungen, die der Pensionsanwartschaftsberechtigte im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht hat, als auch jene Fälle, in denen die Pensionszusagen mit Leistungen außerhalb von Dienstverhältnissen zusammenhängen, unter die Pensionsrückstellungen nach § 14 EStG fallen ().