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Übergangsgewinn
Übergangsgewinn (§ 4 EStG)
Beim Übergang von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf die Bilanzierung ist in der Übergangsbilanz das gesamte bisherige Betriebsvermögen zu erfassen und zu bewerten. Die Bewertung ergibt sich aus § 6 EStG. Für die Bewertung von Forderungen sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich; es ist Sache des Beschwerdeführers, darzulegen, warum zum Stichtag Umstände eingetreten sein sollen, die eine behauptete Wertminderung (wie fehlende Einbringlichkeit etc.) rechtfertigen können ().