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Abweichendes Wirtschaftsjahr und Feststellung
Abweichendes Wirtschaftsjahr und Feststellung (§ 2 Abs. 5 EStG)
Das Feststellungsverfahren kann nur den Gewinn eines Wirtschaftsjahres umfassen. Während das KStG für den Sonderfall der Liquidation einen ein Jahr übersteigenden Gewinnermittlungszeitraum kennt, ist dem EStG diese Regel fremd. Im konkreten Fall wurde der Gewinn vom bis zum ermittelt und zum die KG aufgelöst. Wenn die Behörde für einen Zeitraum vom mehr als zwölf Monaten (März 1999 bis Dezember 2000) einen Feststellungsbescheid erlassen hat, dann war dies falsch ().