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Liebhaberei bei teilweise zerstörtem Mietobjekt
Liebhaberei bei teilweise zerstörtem Mietobjekt (§ 2 EStG)
Wurde ein Mietobjekt nach mehrjähriger Vermietung durch Brand zerstört, so liegt sowohl umsatz- als auch einkommensteuerlich Liebhaberei vor, wenn unter Außerachtlassung dieser Unwägbarkeit innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von etwa 20 Jahren kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten war (-K/07).