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SWK 28, 1. Oktober 2009, Seite W 127

Die Leitung eines Unternehmens in der Krise

Worauf muss man als Vorstand achten?

Florian Linder und Günther Viehböck

Vor dem Hintergrund der negativen Gesamtwirtschaftsentwicklung ist die Krise das Schlagwort unserer Zeit. In juristischen Dimensionen geht es um die Gefährdung des Unternehmensbestands, die – wenn sie nicht abgewendet werden kann – in der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, somit in der Insolvenz mündet. Die Unternehmensleitung ist – was die Bewältigung der wirtschaftlichen Entwicklung betrifft – besonders gefordert. Es gilt aber auch – so insbesondere, um Haftungen abzuwenden –, den gesetzlichen Vorgaben besonderes Augenmerk zu schenken. Die Annahme einer kontinuierlich negativen Unternehmensentwicklung vom Beginn der Krise bis zur Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ist der rote Faden für die folgende überblicksartige Darstellung unter dem Motto: Worauf muss man als Vorstand eines Unternehmens, das in die Krise geraten ist, achten?

Abbildung 1: Gesetzliche Vorgaben bei kontinuierlich negativer Unternehmensentwicklung

1. Rechtliche Definition der Krise

Die „Krise“ des Unternehmens ist gesetzlich nicht einheitlich definiert, sondern je nach normativem Zusammenhang unterschiedlich determiniert. Der Begriff „Krise“ oder eine synonyme Bezeichnung ist Angelpunkt für unterschiedliche ...

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