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Vermietung einer Ferienwohnung
Vermietung einer Ferienwohnung (§ 20 Abs. 1 EStG)
Bei der Vermietung einer eingerichteten Ferienwohnung zwischen 13 und 26 Wochen und einer jährlichen Eigennutzung über drei Wochen (wobei die Wohnung in der restlichen Zeit saisonbedingt und ortsüblicherweise nicht vermietbar ist) sind die Leerstehungszeiten der Ferienwohnung für die Ermittlung des auf die Eigennutzung entfallenden Privatanteils an den fixen Aufwendungen als neutrale Zeiten zu behandeln. Variable Aufwendungen sind den Nutzungszeiten direkt zuzuordnen. Falls dies nicht möglich ist, gelten die Grundsätze für die Fixkosten entsprechend ().