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Werbungskosten bei pensioniertem Versicherungsvertreter
Werbungskosten bei pensioniertem Versicherungsvertreter (§ 16 EStG)
Erhält ein pensionierter Versicherungsvertreter seine Folgeprovisionen unabhängig davon, ob er noch Fahrten zu dem nachfolgenden Betreuer seiner Klienten durchführt, stellen diese Fahrtkosten keine Werbungskosten nach § 16 EStG 1988 dar (; siehe dazu auch Kuprian, UFSjournal 2009, 298).