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SWK 28, 1. Oktober 2009, Seite K 20

Kleinbus

Kleinbus (§ 8 EStG)

Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeugs als Kleinbus ist ein kastenwagenförmiges Äußeres. Diese Voraussetzung ist bei einem Chevrolet Captiva nicht gegeben, sodass auf die Frage der Beförderungskapazität (Beförderung von mindestens sieben Personen auf längere Dauer mit entsprechendem Platz für Gepäck) nicht mehr einzugehen ist. Der Hinweis auf das Erkenntnis vom , 2007/15/0161, betreffend einem Opel Zafira, bringt für den Beschwerdeführerin nichts, weil der VwGH dort nicht untersuchen musste, ob die Behörde zu Recht davon ausgegangen ist, ob der konkrete Fahrzeugtyp dem Merkmal der Kastenwagenförmigkeit entspricht ().

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