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SWK 28, 1. Oktober 2009, Seite T 192

Voraussetzungen der Befreiung von der NoVA für ?Hotelwagen?

Der Normverbrauchsabgabe unterliegen in Bezug auf Kraftfahrzeuge bestimmte steuerbare Vorgänge wie Lieferung oder erstmalige Zulassung. Eine Befreiung von dieser Abgabe kann u. a. für „Gästewagen“ von Hotels erfolgen. Sie ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Nachweis der entsprechenden Verwendung erbracht wird. Das Gästewagengewerbe umfasst u. a. die Beförderung der Wohngäste vom Hotel zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs, nicht aber z. B. zu Aufstiegshilfen von Schifahrern. In einem kürzlich vom UFS entschiedenen Fall ( -I/07) war strittig, ob ein von einem Hotelier zum Gästetransport eingesetztes Kraftfahrzeug die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt. In einem Beitrag in der September-Ausgabe des UFSjournals bespricht Mag. Bernhard Renner vom UFS Linz diese Entscheidung ausführlich.

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