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SWK 28, 1. Oktober 2009, Seite T 191

Jungunternehmern werden Prügel vor die Beine geworfen

Administrative Mehrbelastungen und Markterschwernisse

Mit dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz wurden ab neue Haftungsbestimmungen in das ASVG aufgenommen. Begründet wurde das damit, dass dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegengewirkt werden soll. Administrative Mehrbelastungen betroffener Unternehmer und das bewusste Inkaufnehmen von Markterschwernissen für Jungunternehmer sind kritisch aufzuzeigen.

Neue Auftraggeberhaftung

Bei der Weitergabe von Aufträgen im Bereich von Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 haftet der Auftraggeber für alle Beiträge und Umlagen des beauftragten Unternehmens bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohns.

Die Auftraggeberhaftung des beauftragten Unternehmens entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der sog. „Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen“ (HFU-Gesamtliste), die bei der Wiener Gebietskrankenkasse geführt wird, eingetragen ist. Damit ein Unternehmen in diese Liste aufgenommen werden kann, muss es mindestens drei Jahre lang Bauleistungen erbracht haben und darf keine Beitragsrückstände aufweisen.

Somit hat ein Jungunternehmer bzw. ein Unternehmer, der nur gelegentlich Bauleistungen erbringt, keine Möglichkeit, in diese HFU...

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