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Zahlungserleichterung: Ansuchen
• Einem nach Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens innerhalb der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO gestellten wiederholten Ansuchen um Zahlungserleichterung kommt gemäß § 230 Abs. 3 BAO keine die Einbringung hemmende Wirkung (mehr) zu. - (§ 230 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
(, 0203)