zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2009, Seite S 310

Nochmals: Gesellschaftsteuer von ausstehenden Einlagen

Wann unterliegen ausstehende Einlagen der Gesellschaftsteuer?

Robert Schneider

In seinem in SWK-Heft 1/2009, S 24, veröffentlichten Beitrag zur Frage, wann die Gesellschaftsteuerpflicht für ausstehende Einlagen entsteht, vertritt Beiser die Auffassung, dass ausstehende Einlagen die Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer nicht kürzen würden. Durch die Verweise auf § 28a AktG und die §§ 6a und 10 GmbHG wird klar, dass Beiser mit dem Begriff "ausstehende Einlagen" die noch gar nicht eingeforderten Einlagen meint. Nach der Auffassung Beisers ist daher die Gesellschaftsteuer von der vollen Einlageverpflichtung zu bemessen, auch wenn ein Teil der Stammeinlagen bzw. des Grundkapitals noch gar nicht eingefordert ist. Diese Ansicht steht im Widerspruch zur gängigen Praxis, auch jener der Finanzverwaltung, und würde im Fall ihres Zutreffens bei einer Unzahl von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, die die Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer auf Basis der einbezahlten Einlagen vorgenommen haben, zu erheblichen Haftungsproblemen führen. Dieser Beitrag beschäftigt sich daher mit der Frage, ob die Auffassung Beisers haltbar ist.

1. Literaturmeinungen und Rechtsprechung des VwGH

Für seine Auffassung verweist Beiser zunächst auf den VwGH und auf Dorazil, Kapitalverkehrste...

Daten werden geladen...